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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1987 - 8 A 43/87   

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https://dejure.org/1987,2996
OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1987 - 8 A 43/87 (https://dejure.org/1987,2996)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.1987 - 8 A 43/87 (https://dejure.org/1987,2996)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 8 A 43/87 (https://dejure.org/1987,2996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde an dem nicht überbaubaren Teil eines Baugrundstücks; Ausübung eines Vorkaufsrechts einer Gemeinde aus Gründen des Allgemeinwohls; Eingriff in die Vertragsfreiheit durch Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1342
  • NVwZ 1988, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei lediglich teilweiser Planbetroffenheit eines

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  • VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07

    Ausübung eine gemeindlichen Vorkaufsrechts; Begründungspflicht; Heilung;

    Folglich sind allein die im Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts angegebenen Gründe beachtlich (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 04.12.1987 - 8 A 43/87 -, NJW 1988, 1342).
  • VG Stuttgart, 27.01.2009 - 5 K 2620/08

    Zum fischereirechtlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde - zu den Auswirkungen der

    24 Der sonach objektiv rechtswidrige Bescheid verletzt den Kläger zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.1982 - 4 B 98.82 -, Buchholz 406.11 § 25 a BBauG Nr. 1; OVG Niedersachsen, Urt. v. 28.02.1980 - 1 A 109/78 -, BauR 1981, 262; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.09.1980 - 11 A 138/79, BauR 1981, 264; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.12.1987 - 8 A 43/87 -, NJW 1988, 1342).
  • OVG Brandenburg, 04.02.1998 - 3 D 5/97

    Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen in einer Gemeindesatzung; Planung der Anlage

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  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 703/10

    Moselinsel "Hatzenporter Werth" 2 - kein Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Inwieweit Belange des Naturschutzes - namentlich der Schutz vor rechtwidrigen Eingriffen - ein Vorkaufsrecht der Beklagten hätten begründen können, kann dahinstehen, da aufgrund des Begründungserfordernisses in § 24 Abs. 3 BauGB nur die im Ausübungsbescheid angegebenen Gründe beachtlich sind (OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1988, 1342, 1343 [OVG Rheinland-Pfalz 04.12.1987 - 8 A 43/87] ) und der ergänzende Vortrag der Beklagten im Klageverfahren insoweit keine Berücksichtigung finden kann.
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